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Die Deponieverordnung

Abfälle dürfen nur dann auf Deponien abgelagert werden, wenn keine anderen Verwertungs- und Entsorgungsoptionen möglich sind. Die genauen gesetzlichen Vorschriften zur Ablagerung von Abfällen auf Deponien sind in der Deponieverordnung definiert.

Die Deponieverordnung regelt den (gesamten) Lebenszyklus einer Deponie. Darunter fallen die Errichtung, der Betrieb, die Stillegung sowie die Nachsorge. Je nach Deponieklasse variieren die Anforderungen an den Standort, die Abdichtungssysteme und die Überwachung der jeweiligen Deponie.

Seit 2005 dürfen keine unbehandelten Abfälle auf Deponien abgelagert werden. Bevor Abfälle abgelagert werden dürfen, müssen diese mechanisch-biologisch oder in Verbrennungsanlagen vorbehandelt werden. Organische Bestandteile werden nahezu vollständig entfernt, sodass eine Deponiegas- und Geruchsbildung vermieden wird. Die Vorbehandlung führt zusätzlich zu einer Verringung des Abfallvolumens.

Umfassender Schutz des Grundwassers

Der Deponiebetreiber EGN ergreift zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Boden und Grundwasser. Die geologische Barriere (z.B. eine Tonschicht) und technische Systeme dienen zur Abdichtung der Deponie. Das anfallende Sickerwasser wird erfasst und in einer modernen Sickerwasserbehandlung aufbereitet.

Der Schutz des Grundwassers wird durch regelmäßige Grundwasserproben gewährleistet und auf vorab definierte Parameter untersucht. Die Ergebnisse der Analysen sind online über das Abfalldeponieinformationssystem (ADDISweb) des Landesumweltamtes einsehbar.

Schutz vor Staubverwehungen

Durch den Einsatz von Sprühmasten und Reifenwaschanlagen wird eine Staubentwicklung weitgehend verhindert/vermieden.

Auch die abschnittsweise temporäre Abdeckung und die endgültige Abdichtung und anschließende Rekultivierung fertiggestellter Bereiche vermindern Staubentwicklung.

Monitoring und Überwachung

Die regelmäßige Überwachung der Deponieanlagen durch die Bezirksregierung stellt sicher, dass die Deponien den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geführt werden und dem Stand der Technik entsprechen.

Darüber hinaus finden regelmäßige Umweltinspektionen, Befahrungen, Kontrollen und Probenahmen statt.